Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Leonberg
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 70050/08945 GewStM für 2022 vom 04.09.2024
- 70050/08945 KStB für 2022 vom 04.09.2024
- 70050/08945 UStB für 2022 vom 04.09.2024
- 70050/08945 Feststellung Verlustvortrag Körperschaftsteuer für 31.12.2022 vom 04.09.2024
- 70050/08945 Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 S. 3 KStG für 31.12.2022 vom 04.09.2024
- 70050/08945 Feststellung vortragsfähigen Gewerbeverlust für 31.12.2022 vom 04.09.2024
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Leonberg eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Leonberg. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.