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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Stuttgart II

Name: Achim Imhof
Letzte bekannte Anschrift: Rieslingweg 21, 70329 Stuttgart

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 9514435480 EStB für 2019 vom 08.11.2024
  • 9514435480 EStB für 2020 vom 08.11.2024
  • 9514435480 EStB für 2021 vom 08.11.2024
  • 9514435480 EStB für 2022 vom 08.11.2024
  • 9514435480 EStB für 2023 vom 08.11.2024
  • 9514435480 UStB für 2020 vom 08.11.2024
  • 9514435480 UStB für 2021 vom 08.11.2024
  • 9514435480 UStB für 2022 vom 08.11.2024
  • 9514435480 UStB für 2023 vom 08.11.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Stuttgart II eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Stuttgart II. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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