Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Überlingen
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person ist ein Dokument mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 88700312685 Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2015 vom 31.12.2015
Das vorbezeichnete Dokument wird deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Das Dokument kann von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Überlingen eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Überlingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.