Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Friedrichshafen
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 61260/00859 Lohnsteuer für Januar 2024 vom 24.10.2024
- 61260/00859 Lohnsteuer für Februar 2024 vom 24.10.2024
- 61260/00859 Lohnsteuer für März 2024 vom 24.10.2024
- 61260/00859 Lohnsteuer für April vom 24.10.2024
- 61260/00859 Lohnsteuer für Mai 2024 vom 24.10.2024
- 61260/00859 Lohnsteuer für Juni 2024 vom 24.10.2024
- 61260/00859 Lohnsteuer für Juli 2024 vom 24.10.2024
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Friedrichshafen eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Friedrichshafen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.