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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Tübingen

Name: Dental-Studio Bern AG
Letzte bekannte Anschrift: Schönburgstr. 54, 3013 Bern (SCHWEIZ)

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 8614779602 KStB für 2016 vom 22.11.2024
  • 8614779602 KStB für 2017 vom 22.11.2024
  • 8614779602 KStB für 2018 vom 22.11.2024
  • 8614779602 KStB für 2019 vom 22.11.2024
  • 8614779602 KStB für 2022 vom 22.11.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Tübingen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Tübingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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