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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Karlsruhe-Stadt

Name: Yukiko Uehara
Letzte bekannte Anschrift: 503 Haraikata-machi 21, 1620841 Tokio-Shinjuku

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 3517202771 EStB für 2019 vom 17.09.2024
  • 3517202771 EStB für 2020 vom 17.09.2024
  • 3517202771 EStB für 2021 vom 17.09.2024
  • 3517202771 EStB für 2022 vom 17.09.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Karlsruhe-Stadt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Karlsruhe-Stadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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