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Information vom Finanzamt Stuttgart IV

Versand von Umbuchungsmitteilungen zu Kleinstbeträgen

Bitte sehen Sie von Rückfragen zu Umbuchungsmitteilungen wegen Kleinstbeträgen ab.

Falls Sie postalisch eine Umbuchungsmitteilung bezüglich eines Kleinstbetrag bekommen haben, bitten wir von telefonischen und / oder schriftlichen Rückfragen abzusehen.

Es war uns technisch nicht möglich diese Umbuchungsmitteilungen zu Kleinstbeträgen auszusortieren. 

Dies war ein einmaliger Vorgang. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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