Es ist vorgesehen, dass die Finanzämter bei der Bearbeitung der Steuererklärung auf die betroffenen Steuerpflichtigen schriftlich zugehen werden.
Das BMF-Schreiben hier erhältlich.
Für die gegenüber dem Finanzamt abzugebende Erklärung steht Ihnen das Formular Antragsformular Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken zur Verfügung.
Zusätzlich ist das Merkblatt Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen im Bereich Formulare - Einkommensteuer -sonstiges eingestellt.
Weiter Informationen finden Sie unter den FAQ-Steuern der Oberfinanzdirektion Karlsruhe unter dem Stichpunkt „Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke“.
Die Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen Baden Württemberg finden Sie hier.