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Pressemitteilung Oberfinanzdirektion Karlsruhe

Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2022 erstmals elektronisch möglich

Wie jedes Jahr, können Bürgerinnen und Bürger auch dieses Jahr seit dem 1. Oktober ihren Lohnsteuer-Freibetrag für das Jahr 2022 beantragen. Dabei handelt es sich um den sogenannten „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“.  Der Freibetrag wird vom Finanzamt als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) gespeichert und dem Arbeitgeber automatisch mitgeteilt. Er erhöht das monatliche Nettoeinkommen sofort. Außerdem kann der Freibetrag gleich für zwei Jahre beantragt werden.

„Ein Freibetrag lohnt sich vor allem bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die hohe Werbungskosten haben, wie z.B. Fahrtkosten bei Berufspendlern.“, so Hans-Joachim Stephan, Leiter der Oberfinanzdirektion Karlsruhe.

Neu im kommenden Jahr ist, dass Bürgerinnen und Bürger den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung nun auch elektronisch über Mein ELSTER stellen können. Eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt ist damit nicht mehr notwendig.

„Mit Mein ELSTER steht ein zentrales, plattformunabhängiges, personalisiertes und barrierefreies Angebot zur Verfügung, mit dem die Bürgerinnen und Bürger bequem und papierlos ihren Freibetrag beantragen können. Voraussetzung ist lediglich eine einmalige, kostenlose Registrierung unter www.elster.de“, so Stephan weiter.

Mein ELSTER kann noch mehr. Neben dem Lohnsteuer-Freibetrag kann u.a. auch der Steuerklassenwechsel elektronisch beantragt werden.

Darüber hinaus steht Bürgerinnen und Bürgern für allgemeine Fragen zur Steuererklärung der Chatbot der baden-württembergischen Steuerverwaltung zur Verfügung. Der Chatbot ist ein virtueller Assistent zur Erklärung steuerrechtlicher Themen.

Zusätzlich bietet die Steuerverwaltung Baden-Württemberg Erklärvideos zu unterschiedlichen steuerrechtlichen Themen an. Das Angebot wird ständig erweitert.

Der Chatbot und die Erklärvideos stehen online auf der Startseite der Homepage der Oberfinanzdirektion Karlsruhe sowie der Finanzämter.

 

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