Weihnachtsfrieden der baden-württembergischen Steuerverwaltung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der baden-württembergischen Finanzämter verzichten in der Zeit vom 21. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021 auf Maßnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger besonders belasten.