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Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe

Keine Eingangsbestätigung für Einsprüche zur neuen Grundsteuer

Wir bitten um Verständnis, dass für Einsprüche zur neuen Grundsteuer grundsätzlich keine Eingangsbestätigung erteilt werden kann.

Bitte sehen Sie von entsprechenden telefonischen Anfragen ab.

Die Bearbeitung der Einsprüche ist gewährleistet.

 

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