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Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe

Fehlerhafte ELStAM-Meldungen der Finanzverwaltung bei Pauschbeträgen für Menschen mit Behinderung

Die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung sind zum 01. Januar 2021 verdoppelt worden. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, für die im Lohnsteuerabzug bereits bisher ein Pauschbetrag berücksichtigt wurde, sollte diese Verdoppelung in der Datenbank der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführt wird, datentechnisch hinterlegt werden. Dadurch sollte die Erhöhung des Pauschbetrages automatisch bei der monatlichen Gehaltsauszahlung ab 01. Januar 2021 berücksichtigt werden, indem weniger Lohnsteuer abgezogen wird.

Bedauerlicherweise ist es aber bei der zentralen technischen Umsetzung der Neuregelung bei einem Teil der Betroffenen bundesweit zu einem Fehler gekommen, wodurch der Freibetrag nicht verdoppelt, sondern auf 0 Euro herabgesetzt wurde. Dies hat leider dazu geführt, dass teilweise weniger Gehalt ausgezahlt wurde als vorher. Die Finanzämter arbeiten mit Hochdruck an der Fehlerbehebung. Wenn Sie hiervon betroffen sind, wird voraussichtlich auch noch Ihre Lohn- oder Gehaltsabrechnung für den Monat März fehlerhaft sein. Die Behebung des Fehlers und Richtigstellung des Lohnsteuerabzugs wird von Ihrem zuständigen Finanzamt erledigt, Sie müssen somit nicht mit dem Finanzamt in Kontakt treten. Daher würden Sie uns sehr helfen, wenn Sie von telefonischen Anfragen absehen.

 

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