Die Vereinfachungsregelung gilt für die Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden. Einkünfte aus solchen Anlagen müssen in Einkommensteuererklärungen nicht mehr angegeben werden.
Es ist vorgesehen, dass die Finanzämter bei der Bearbeitung der Steuererklärung auf die betroffenen Steuerpflichtigen schriftlich zugehen werden.
Das BMF-Schreiben hier erhältlich.
Weiter Informationen finden Sie unter den FAQ-Steuern der Oberfinanzdirektion Karlsruhe unter dem Stichpunkt „Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke“.
Die Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen Baden Württemberg finden Sie hier.