Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Baden-Württembergs können steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen, wenn sie Opfer der Flut in den betroffenen Bundesländern unterstützen. Die länderbezogenen Katastrophenerlasse gelten auch in Baden-Württemberg.
Bislang haben Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen aufgrund der Hochwasser im Juli 2021 einen Katastrophenerlass herausgegeben.
Die Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg finden Sie hier.