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Pressemitteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe

Anpassung der Zugangsregelungen in den Servicezentren der Finanzämter

Ab dem 4. April ist der Zutritt zu den Servicezentren der Finanzämter wieder im Rahmen der 3G-Regelungen (Geimpft, Genesen, Getestet) möglich. Als Testnachweis wird ein negativer Antigen-Schnelltest benötigt, wobei die zugrundeliegende Testung maximal 24 Stunden zurückliegen darf.

Dabei gilt unverändert, dass der Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz entsprechend den Anforderungen des Standards FFP2 und nur nach vorheriger Terminvereinbarung gestattet ist.

Bei allen Finanzämtern steht auch weiterhin das elektronische Kontaktformular zur Verfügung, das auf der Internetseite des örtlichen Finanzamts zu finden ist. Bürgerinnen und Bürger können dort ihre Anfragen online an ihr Finanzamt richten.

Für allgemeine Fragen zur Steuererklärung steht zusätzlich der Steuerchatbot der baden-württembergischen Steuerverwaltung zur Verfügung. Außerdem erläutern Erklärvideos kurz und prägnant, was in bestimmten Situationen steuerlich zu tun ist oder welche Möglichkeiten das Steuerrecht bietet.

 

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