„Ein Freibetrag lohnt sich vor allem bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die hohe Werbungskosten haben, wie z.B. Fahrtkosten bei Berufspendlern.“, so Hans-Joachim Stephan, Leiter der Oberfinanzdirektion Karlsruhe.
Neu im kommenden Jahr ist, dass Bürgerinnen und Bürger den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung nun auch elektronisch über Mein ELSTER stellen können. Eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt ist damit nicht mehr notwendig.
„Mit Mein ELSTER steht ein zentrales, plattformunabhängiges, personalisiertes und barrierefreies Angebot zur Verfügung, mit dem die Bürgerinnen und Bürger bequem und papierlos ihren Freibetrag beantragen können. Voraussetzung ist lediglich eine einmalige, kostenlose Registrierung unter www.elster.de“, so Stephan weiter.
Mein ELSTER kann noch mehr. Neben dem Lohnsteuer-Freibetrag kann u.a. auch der Steuerklassenwechsel elektronisch beantragt werden.
Darüber hinaus steht Bürgerinnen und Bürgern für allgemeine Fragen zur Steuererklärung der Chatbot der
baden-württembergischen Steuerverwaltung zur Verfügung. Der Chatbot ist ein virtueller Assistent
zur Erklärung steuerrechtlicher Themen.
Zusätzlich bietet die Steuerverwaltung Baden-Württemberg Erklärvideos zu unterschiedlichen steuerrechtlichen Themen an. Das Angebot wird ständig erweitert.
Der Chatbot und die Erklärvideos stehen online auf der Startseite der Homepage der Oberfinanzdirektion Karlsruhe sowie der Finanzämter.