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Pressemitteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe

Ab dem 19. April 2022 entfallen die Zugangsregelungen (3G) in den Servicezentren der Finanzämter

Ab 19. April 2022 ist der Zutritt zu den Servicezentren der Finanzämter wieder ohne Nachweis möglich.

Unverändert bleibt aber auch weiterhin, dass der Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz entsprechend den Anforderungen des Standards FFP2 (oder vergleichbar) und nur nach vorheriger Terminvereinbarung gestattet ist.

Bei allen Finanzämtern steht auch weiterhin das elektronische Kontaktformular zur Verfügung, das auf der Internetseite des örtlichen Finanzamts zu finden ist. Bürgerinnen und Bürger können dort ihre Anfragen online an ihr Finanzamt richten.

Für allgemeine Fragen zur Steuererklärung steht zusätzlich der Steuerchatbot der baden-württembergischen Steuerverwaltung zur Verfügung. Außerdem erläutern Erklärvideos kurz und prägnant, was in bestimmten Situationen steuerlich zu tun ist oder welche Möglichkeiten das Steuerrecht bietet.

 

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