Was müssen Sie tun, wenn Sie alleinerziehend sind und diese Steuerentlastung nutzen möchten?
Sofern Sie am 26. Juni 2020 in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehen, müssen Sie nicht zum Finanzamt kommen und auch keinen Antrag stellen. Zur raschen und unkomplizierten Abwicklung wird der zusätzliche Freibetrag in Höhe von 2.100 Euro durch die baden-württembergischen Finanzämter in Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) eingepflegt und Ihrem Arbeitgeber für die Berechnung des Lohnsteuerabzugs automatisch zum Abruf bereitgestellt. Nur, wenn Sie den erhöhten Entlastungsbetrag nicht nutzen wollen, müssen Sie sich bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt melden und der Eintragung widersprechen. Dies kann formlos erfolgen.
Soweit Sie erst nach dem 26. Juni 2020 ein aktives Arbeitsverhältnis aufnehmen, können Sie die Eintragung des erhöhten Entlastungsbetrags formlos bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen. Dieses kann den Betrag dann in Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einpflegen und Ihrem Arbeitgeber für die Berechnung des Lohnsteuerabzugs automatisch zum Abruf bereitstellen.
Für allgemeine Fragen zur Steuererklärung können Bürgerinnen und Bürger außerdem den Steuerchatbot der
baden-württembergischen Steuerverwaltung zur Unterstützung nehmen. Der Chatbot steht an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr
zur Verfügung.
Zum virtuellen Steuerassistenten.