Navigation überspringen

Pressemitteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe

Ab dem 23. Mai 2022 entfällt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes

Ab 23. Mai 2022 entfällt beim Zutritt zu den Servicezentren der Finanzämter die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Unverändert bleibt aber auch weiterhin, dass der Zutritt nur nach vorheriger Terminvereinbarung gestattet ist.

Bei allen Finanzämtern steht auch weiterhin das elektronische Kontaktformular zur Verfügung, das auf der Internetseite des örtlichen Finanzamts zu finden ist. Bürgerinnen und Bürger können dort ihre Anfragen online an ihr Finanzamt richten.

Für allgemeine Fragen zur Steuererklärung steht zusätzlich der Steuerchatbot der baden-württembergischen Steuerverwaltung zur Verfügung. Außerdem erläutern Erklärvideos kurz und prägnant, was in bestimmten Situationen steuerlich zu tun ist oder welche Möglichkeiten das Steuerrecht bietet.

 

Diese Seite verwendet Cookies. Mehr Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung erfahren Sie unter Datenschutz.