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Pressemitteilung Oberfinanzdirektion Karlsruhe

Startschuss für die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2021

In den baden-württembergischen Finanzämtern beginnt nun die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2021. Bis zum 28. Februar eines jeden Jahres haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen regelmäßig Zeit, der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Beitragsdaten zur Altersvorsorge, Rentenbezugsmitteilungen oder Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.

Mittels elektronischer Abgabe der Steuererklärung können Bürgerinnen und Bürger selbst zu einer zügigen Bearbeitung ihrer Erklärung beitragen, weil die Daten dem Finanzamt so direkt und digital zur Verfügung stehen. Um die Steuererklärung papierlos zu übermitteln, ist anhand der Steueridentifikationsnummer ein Benutzerkonto unter www.elster.de  zu erstellen. Auf der Internetseite von ELSTER findet sich hierzu eine detaillierte Anleitung.

Bei der Nutzung von „Mein ELSTER“ können Daten außerdem aus dem Vorjahr übernommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine unverbindliche Steuerberechnung durchzuführen und das Angebot der vorausgefüllten Steuererklärung zu nutzen. Zusätzlich ermöglicht die elektronische Abgabe, Hinweise und Erläuterungen zu einzelnen Sachverhalten direkt in der Steuererklärung anzugeben. Das erspart Nachfragen des Finanzamtes. Belege werden nur im Bedarfsfall angefordert und sollen nicht mitgeschickt werden. Es genügt, diese für eventuelle Rückfragen aufzubewahren.

Für allgemeine Fragen zur Steuererklärung, wie beispielsweise zum Thema Steuererklärung und Kurzarbeitergeld, steht der Chatbot der baden-württembergischen Steuerverwaltung zur Unterstützung zur Verfügung. Der Chatbot ist ein virtueller Assistent zur Erklärung steuerrechtlicher Themen.

Zusätzlich bietet die Steuerverwaltung Baden-Württemberg Erklärvideos zu unterschiedlichen steuerrechtlichen Themen an. Hier finden Sie auch ein Video zum Thema Lohnersatzleistungen, zu denen u.a. das Kurzarbeitergeld zählt. Das Angebot wird ständig erweitert.

Der Chatbot und die Erklärvideos stehen auf den Internetseiten der Oberfinanzdirektion Karlsruhe und der Finanzämter zur Verfügung.

 

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