Aufgabenschwerpunkte:
- Materialbestellung-/verwaltung
- Vordruckverwaltung
- Bücherei
- Archiv/Altaktenregistratur
- Aussonderung
- Vertretung der Poststelle bei Bedarf
- allgemeine Verwaltungstätigkeiten
Voraussetzungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung als Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter, Bürokauffrau / Bürokaufmann, Bankkauffrau / Bankkaufmann oder einem vergleichbaren Berufszweig
- Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität
- Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
- schnelle Auffassungsgabe und gute Teamfähigkeit
- sicherer Umgang mit dem PC
Was wir Ihnen bieten:
- eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team
- praktische Einarbeitung im Finanzamt
- flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Zuschuss für den öffentlichen Nahverkehr (JobTicket BW)
- die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen und Sicherheiten
Für das Beschäftigungsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL). Die
Stelle ist der Entgeltgruppe 6 (Teil I der EntgO) TV-L zugeordnet.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Befähigung und entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. In
Durchführung des Chancengleichheitsgesetzes werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert, außerdem wird darauf
hingewiesen, dass Vollzeitstellen grundsätzlich teilbar sind.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Frau Pawlik (
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (gerne auch per E-Mail) werden bis zum 15.12.2023 erbeten an:
Finanzamt Karlsruhe-Durlach
z.Hd. Frau Pawlik
Prinzessenstr. 2
76227 Karlsruhe
poststelle-34@finanzamt.bwl.de
Aus Sicherheitsgründen werden ausschließlich E-Mail-Anhänge im PDF-Format akzeptiert und berücksichtigt. Sonstige Datei-Formate, wie z. B. WORD oder ZIP werden ungeöffnet gelöscht.
Hinweis zum Datenschutz:
Zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten entsprechend Art. 88 Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 15
Landesdatenschutzgesetz und § 3 Abs. 6 TV-L zu Zwecken des Bewerberverfahrens verwendet.