Dabei ist mittels Terminvereinbarungssystem vorab ein
Termin zu buchen, um die gebotenen Abstandsregelungen und Hygienevorschriften bestmöglich einhalten zu können.
Außerdem können Sie einen Termin auch telefonisch unter vereinbaren.
Gerne klären wir Ihr Anliegen auch telefonisch unter .
Eventuell können wir Ihnen direkt weiterhelfen und es ist kein Termin vor Ort nötig.
Alternativ können Sie über das Rückrufsystem einen garantierten Rückruf von der zuständigen Stelle innerhalb eines
selbst gewählten Zeitfensters vereinbaren.
Der Zutritt zum Gebäude ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung gestattet. Bitte beachten Sie die im Eingangsbereich ausgehängten
Hygieneanweisungen.
Wir weisen hiermit nochmals speziell auf die 3 G Regel (getestet max. 24 alt, geimpft, genesen) hin.
Allgemeine Fragen zum Steuerrecht, zur Steuererklärung und zu ELSTER können Sie rund um die Uhr an den Steuerchatbot der Baden-Württembergischen Steuerverwaltung richten.