Informationen zur steuerlichen Behandlung von Aushilfstätigkeiten von Schülerinnen, Schüler und Studierenden finden Sie
im aktuellen
Tipp.
Hinweis
Haben Sie noch weitere Fragen zur „Lohnsteuer“ oder zu den „Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)“, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder schauen Sie mal im Internet unter www.elster.de nach.