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Warum muss meine Ehefrau/mein Ehemann/meine Lebenspartnerin/mein Lebenspartner die Einkommensteuererklärung mit unterschreiben?

Mit der Abgabe einer gemeinsamen Einkommensteuererklärung und ihrer Unterschrift in der Steuererklärung erklären beide Ehegatten/Lebenspartner ihre Zustimmung zur Zusammenveranlagung. Daher muss die gemeinsame Steuererklärung auch dann von beiden Ehegatten/Lebenspartnern unterschrieben sein, wenn nur ein Ehegatte/Lebenspartner Einkünfte erzielt hat.

Mit der eigenhändigen Unterschrift übernehmen Sie die Verantwortung für die in der Steuererklärung gemachten Angaben. Bei einer gemeinsamen Einkommensteuererklärung von Ehegatten/Lebenspartner sind Sie nur für die Angaben verantwortlich, die Sie selbst oder die Ehegatten/Lebenspartner gemeinsam betreffen. Für Angaben, die nur den anderen Ehegatten/Lebenspartner/die andere Lebenspartnerin betreffen, sind Sie nicht verantwortlich.

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