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Ich besitze eine Ferienwohnung auf Mallorca. Kann ich die Aufwendungen für den Hausmeisterservice, der sich nur um das Rasenmähen und Blumengießen während meiner Abwesenheit kümmert, als Aufwendungen für eine haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen?

Ja, da die Aufwendungen in einem Haushalt des Steuerpflichtigen im EU-Ausland angefallen sind, sind die dortigen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse bzw. Dienstverhältnisse ebenfalls begünstigt. Die Höchstbeträge für haushaltsnahe Dienstleistungen (20 % der Aufwendungen, max. 4.000 €) sowie für Handwerkerleistungen (20 % der Aufwendungen, max. 1.200 €) sind jedoch insgesamt nur einmal zu gewähren. Für den Haushalt in der Ferienwohnung gelten keine eigenständigen Höchstbeträge.

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