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Wann gibt es den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit einem Kind beträgt 4.260 Euro. Sie erhalten ihn automatisch, wenn Sie in die Steuerklasse II eingruppiert sind. Er wird vom zu versteuernden Einkommen vor Anwendung des Steuertarifs abgezogen und bleibt damit steuerfrei. Zusätzlich können Sie für jedes weitere Kind im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens einen Freibetrag von 240 Euro im Kalenderjahr beantragen.

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