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Welche Unterlagen benötige ich um die Kinderbetreuungskosten beantragen zu können?

die Rechnung und den Zahlungsnachweis auf das Konto des Betreuenden (Überweisungsschein/Kontoauszug).

Als "Rechnung" gelten auch:

  • der Arbeitsvertrag bei einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder einem Minijob,
  • der Gebührenbescheid, z.B. über die zu zahlenden Kindergartengebühren
  • eine Quittung, etwa über Nebenkosten zur Betreuung
  • bei Au-pair-Verhältnissen den Au-pair-Vertrag, aus dem ersichtlich ist, welcher Anteil der Gesamtaufwendungen auf die Kinderbetreuung entfällt.

Bitte beachten Sie: Sie brauchen diese Belege nicht zusammen mit der Einkommensteuererklärung abzugeben; es genügt, sie erst nach Aufforderung dem Finanzamt vorzulegen (Belegvorhaltepflicht). 

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