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Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird bei der Ermittlung des Lohnsteuerabzugs nach der Steuerklasse II automatisch berücksichtigt. Sofern Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale diese Steuerklasse aufweisen, müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen.

Wenn Sie bisher in einer anderen Steuerklasse eingruppiert waren und nun die Voraussetzungen für die Steuerklasse II bei Ihnen vorliegen (z.B. durch die Geburt eines Kindes), beantragen Sie bitte eine Steuerklassenänderung bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt.

Für die Antragstellung verwenden Sie bitten den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Auf der Anlage Kind sind die entsprechende Angaben (Entlastungsbetrag für Alleinerziehe) zu machen. Sie können den Antrag auch elektronisch über www.elster.de stellen, sofern Sie bei Mein ELSTER registriert sind. 

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