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Wie kann ich einbehaltene Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) zurückbekommen, wenn ich keine Einkommensteuererklärung abgebe und keine Einkommensteuer zahlen muss?

Um die einbehaltene Kapitalertragsteuer zurückzubekommen, müssen Sie trotzdem eine Einkommensteuererklärung nebst Anlage KAP abgeben, auch wenn Sie ansonsten nicht zur Abgabe einer
Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Sie erhalten dann im Rahmen des Veranlagungsverfahrens Ihre gezahlte Abgeltungsteuer erstattet.

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