Um die einbehaltene Kapitalertragsteuer zurückzubekommen, müssen Sie trotzdem eine Einkommensteuererklärung nebst Anlage
KAP abgeben, auch wenn Sie ansonsten nicht zur Abgabe einer
Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Sie erhalten dann im Rahmen des Veranlagungsverfahrens Ihre gezahlte Abgeltungsteuer
erstattet.