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Was ist ein Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren?

Grundsätzlich werden Aufwendungen, die steuermindernd geltend gemacht werden können, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nachträglich berücksichtigt. Bestimmte Aufwendungen, die im Kalenderjahr voraussichtlich entstehen werden, können aber auch vorweg als Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Durch die Bildung eines Freibetrags bei den ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn einbehalten muss.

Hinweis

Die für das Lohnsteuerabzugsverfahren maßgebenden Merkmale, wie Steuerklasse, ggf. Faktor, Zahl der Kinderfreibeträge, andere Freibeträge, aber auch das Kirchensteuermerkmal werden von der Finanzverwaltung für alle Arbeitnehmer in einer zentralen Datenbank gespeichert. Die Finanzverwaltung stellt auf Basis dieser Daten die Lohnsteuerabzugsmerkmale den Arbeitgebern zum elektronischen Abruf bereit. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de

Freibeträge können Sie beim Finanzamt beantragen, wenn Sie bestimmte Aufwendungen haben oder Ihnen Pauschbeträge zustehen. Ein Freibetrag wird jedoch nicht in allen Fällen gebildet, in denen steuerlich zu berücksichtigende Aufwendungen vorliegen. Der Freibetrag kann auch elektronisch unter "Mein Elster" (www.elster.de) beantragt werden.

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