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Welches Finanzamt ist für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig?

In Baden-Württemberg ist die Zuständigkeit für die Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bestimmten Finanzämtern zentral übertragen worden und richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitzfinanzamt des Erblassers bzw. der Erblasserin oder der schenkenden Person.

Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt.

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