- Für die Berechnung der Besteuerungsgrundlage und des Steuermessbetrages:
das Finanzamt, in dessen Bezirk sich Ihr Gewerbebetrieb befindet. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt. - Für die Festsetzung der Gewerbesteuer:
die Gemeinde, in deren Gebiet sich Ihr Gewerbebetrieb befindet
Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fließen an die Gemeinden, für die die Gewerbesteuer die wichtigste eigene Einnahmequelle darstellt.