Grundsätzlich ist für die Besteuerung das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet. Für gesellschaftsrechtliche Sachverhalte bei der GrESt ist landesweit für Baden-Württemberg das Finanzamt Schwetzingen (LZgG) zuständig.
Grundsätzlich ist für die Besteuerung das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet. Für gesellschaftsrechtliche Sachverhalte bei der GrESt ist landesweit für Baden-Württemberg das Finanzamt Schwetzingen (LZgG) zuständig.