Navigation überspringen

Wer muss Grundsteuer zahlen?

Grundsteuerpflichtig ist, wer inländischen Grundbesitz hat. Hierzu zählen insbesondere

  • bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Erbbaurechte
  • Wohnungs- und Teilerbbaurechte
  • Betriebe der Land- u. Forstwirtschaft
  • land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (sogenannte Stückländereien)

Diese Seite verwendet Cookies. Mehr Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung erfahren Sie unter Datenschutz.