Den Antrag auf Wohnungsbauprämie müssen Sie innerhalb vom zweiten Jahr nach Ablauf des Sparjahres beim Anlageinstitut (z.B. der Bausparkasse) einreichen.
Den Antrag auf Wohnungsbauprämie müssen Sie innerhalb vom zweiten Jahr nach Ablauf des Sparjahres beim Anlageinstitut (z.B. der Bausparkasse) einreichen.