Nein, weil die dreitägige Schonfrist gemäß § 240 Abs. 3 Satz 1 Abgabenordnung nicht für die Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln (Bargeld, Scheck) gilt (§ 240 Abs. 3 Satz 2 AO).
Nein, weil die dreitägige Schonfrist gemäß § 240 Abs. 3 Satz 1 Abgabenordnung nicht für die Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln (Bargeld, Scheck) gilt (§ 240 Abs. 3 Satz 2 AO).