Navigation überspringen

Wann gilt eine Zahlung per Scheck als entrichtet?

Bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung gemäß § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO erst drei Tage nach dem Tag des Eingangs des Schecks beim Finanzamt als entrichtet.

Diese Seite verwendet Cookies. Mehr Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung erfahren Sie unter Datenschutz.