Für die Grundsteuer B sind die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert entscheidend. Diese sind ab dem 1. Juli an dieser Stelle über das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem in Baden-Württemberg kostenlos abrufbar.
Die Bodenrichtwerte werden von den unabhängigen Gutachterausschüssen der Kommunen ermittelt. Sollten Gutachterausschüsse die Daten nach dem 1. Juli noch nicht geliefert haben, schauen Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch mal auf der Seite nach. Wenn Sie hierzu oder zur Ermittlung der Bodenrichtwerte Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Gutachterausschuss.
Zur Abgabe der Feststellungserklärung benötigen Sie folgende Daten:
Fundstelle | |
Aktenzeichen | Informationsschreiben, Einheitswertbescheid, Grundsteuerbescheid |
Lage des Grundstücks | Informationsschreiben, Kaufvertrag, Einheitswertbescheid, Grundsteuerbescheid |
Gemarkung / Flurstück | Informationsschreiben, zentrale Bodenrichtwertinformationssystem (ab 01.07 hier verfügbar) |
Fläche des Grundstücks | zentrale Bodenrichtwertinformationssystem (ab 01.07 hier verfügbar), kostenpflichtiger Grundbuchauszug |
Bodenrichtwert | zentrale Bodenrichtwertinformationssystem (ab 01.07 hier verfügbar), örtlicher Gutachterausschuss |
Anteil am Flurstück (bei Wohneigentum oder Teileigentum) | Teilungserklärung, Kaufvertrag |