„Mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.03.2020 sind nun bundesweite Regelungen mit Bezug auf steuerliche
Hilfsmaßnahmen für die Steuerpflichtigen ergangen. Hierbei handelt es sich insbesondere um vereinfachte Antragsregelungen bei
Stundungen und der Einschränkung von Vollstreckungsmaßnahmen,“ so der Leiter des Finanzamtes Bruchsal Mathias Brecht.
„Um die Kontaktaufnahme zu diesem Fragenkomplex mit dem Finanzamt Bruchsal zu beschleunigen, hat sich das Finanzamt Bruchsal
entschlossen eine Telefonhotline einzurichten:
Ab kommenden Montag, den 23.03.2020 können Steuerbürgerinnen und Steuerbürger unter den Telefonnummern und Ihre persönlichen Anliegen vorbringen und Fragen zu den steuerlichen Auswirkungen des Corona-Virus stellen.
Die Hotline steht von
montags bis donnerstags jeweils von 09.00- 12.30 Uhr und von 13.30- 15.30 Uhr
sowie freitags von 09.00-12.00 Uhr zur Verfügung.
Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich weiterhin in dringenden und unaufschiebbaren
Fällen bei ihrem Finanzamt auch einen Besprechungstermin telefonisch vereinbaren. Des Weiteren können sie sich auch über das
auf der Homepage ihres Finanzamts eingestellte Kontaktformular an ihr örtliches Finanzamt wenden (www.fa-bruchsal.de ).
Für allgemeine Fragen zur Steuererklärung steht unabhängig von den telefonischen Servicezeiten des jeweiligen Finanzamtes
rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche der sogenannte Steuerchatbot zur Verfügung. Den virtuellen Assistenten in Sachen Steuern
erreichen Sie unter steuerchatbot.digital-bw.de .
Gez. Mathias Brecht
Pressereferent