Persönliche Vorsprachen sind nun wieder möglich, allerdings ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Es können aufgrund der Einhaltung von Mindestabständen nur eine begrenzte Anzahl an Terminen zur Verfügung gestellt
werden.
Termine können telefonisch auch unter der Rufnummer vereinbart werden.
Die Terminvergabehotline steht Ihnen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag bis Donnerstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Termine können ausschließlich für die aktuelle Woche und die Folgewoche vereinbart werden.
Alternativ können Sie, für Ihren Besuch in der Zentralen Information- und Annahmestelle (ZIA), auch online einen Termin
über unser Terminvereinbarungssystem buchen.
Das Terminvereinbarungssystem finden sie hier.
In den Räumlichkeiten des Finanzamts gelten erhöhte Hygieneanforderungen.
Zutritt erhalten Sie nur, wenn Sie
- keine Krankheitssymptome wie bspw. Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Atemnot, Durchfall, Geruchs- und Geschmacksverlust,
etc. haben,
innerhalb der letzten 14 Tage keine Kontakte zu am Coronavirus infizierten Personen hatten, - Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises im Sinne des § 5 (4) CoronaVO - 2G -,
- eine Atemschutzmaske (FFP2) tragen (bitte eigene Maske mitbringen),
- Ihre Hände am Eingangsbereich mit Desinfektionsmitteln reinigen,
- zu allen Menschen einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einhalten und die Hygieneregeln, wie bspw. Husten- und Niesetikette etc. einhalten.
Bitte beachten Sie, dass
- der Zutritt zu den Zentralen Informations- und Annahmestellen auf den Termininhaber und eine weitere Begleitperson beschränkt ist und
- wir Ihre Kontaktdaten (Vor- und Nachnamen sowie Adresse) sowie Zeitpunkt des Betretens/Verlassens der Dienststelle dokumentieren, falls eine Kontaktpersonenermittlung erforderlich werden sollte (vgl. Ziffer 12 der Festlegungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards). Diese Daten werden nach Ablauf eines Monats wieder gelöscht. Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c sowie Abs. 2 und 3 Datenschutz-Grundverordnung und § 16 Infektionsschutzgesetz.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Finanzamt