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Bestehen gesetzliche Ausgleichsansprüche?
 

Nach § 29 Abs. 2 UStG kann ein Ausgleich beansprucht werden, wenn der Vertrag vor dem 01.03.2020 abgeschlossen und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde (z.B. vertraglicher Ausschluss der Ausgleichsbeträge bei Anhebung oder Absenkung des Umsatzsteuersatzes).

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