Entscheidend ist die zivilrechtliche Grundlage (Netto- oder Bruttopreisvereinbarung). Bei gesetzlich vorgeschriebenen Entgelten (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten) wird die USt zusätzlich geschuldet. Damit müssen die neuen Steuersätze abgerechnet werden, wenn die Leistungen in diesem Zeitraum erbracht werden.
Hinweis
Die genannten Rz. beziehen sich auf das BMF-Schreiben vom 30.06.2020 a.a.O.
Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft, BStBl I 2009, 1292