Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) gilt der ermäßigte Steuersatz
- vom 01.07. bis zum 31.12.2020: 5%
- vom 01.01. bis zum 30.06.2021: 7%.
Ab 01.07.2021 soll hierfür wieder der Steuersatz von 19% Anwendung finden.
Das gilt auch bei Verpflegungsleistungen in Kantinen.
Es wird nicht beanstandet, wenn zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises von sog. Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken (z.B. Buffet, All-Inclusive-Angeboten) der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30% des Pauschalpreises angesetzt wird (BMF-Schreiben vom 02.07.2020 a.a.O.).
Hinweis
Die genannten Rz. beziehen sich auf das BMF-Schreiben vom 30.06.2020 a.a.O.
Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft, BStBl I 2009, 1292