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Wie sind Restaurations- und Verpflegungsumsätze zu besteuern?
 

Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) gilt der ermäßigte Steuersatz

  • vom 01.07. bis zum 31.12.2020: 5%
  • vom 01.01. bis zum 30.06.2021: 7%.

Ab 01.07.2021 soll hierfür wieder der Steuersatz von 19% Anwendung finden.

Das gilt auch bei Verpflegungsleistungen in Kantinen.

Es wird nicht beanstandet, wenn zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises von sog. Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken (z.B. Buffet, All-Inclusive-Angeboten) der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30% des Pauschalpreises angesetzt wird (BMF-Schreiben vom 02.07.2020 a.a.O.).

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