In den USt-Voranmeldungen sind die Umsätze und Steuerbeträge voraussichtlich in Zeile 28 (Kz. 35 und 36) und in der
USt-Jahreserklärung in Zeile 45 (Kz. 155 und 156) als „Umsätze zu anderen Steuersätzen" anzugeben (Rz. 4)
Hinweis
Die genannten Rz. beziehen sich auf das BMF-Schreiben vom 30.06.2020 a.a.O.
Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft, BStBl I 2009, 1292