Für die Grundsteuer B sind die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert entscheidend. Diese können Sie hier kostenlos abrufen.
Zentrale Bodenrichtwertinformationssystem in Baden-Württemberg
Für das modifizierte Bodenwertmodell in Baden-Württemberg sind nur wenige Angaben erforderlich. Alle Daten zur vollständigen Erklärungsabgabe haben Sie im Regelfall durch das Informationsschreiben und eine Abfrage im zentralen Bodenrichtwertinformationssystem in Baden-Württemberg bereits beisammen.
Die Bodenrichtwerte werden von den unabhängigen Gutachterausschüssen der Kommunen ermittelt. Sollten Gutachterausschüsse die Daten nach dem 1. Juli noch nicht geliefert haben, schauen Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch mal auf der Seite nach. Wenn Sie hierzu oder zur Ermittlung der Bodenrichtwerte Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Gutachterausschuss.
Zur Abgabe der Feststellungserklärung benötigen Sie folgende Daten:
Fundstelle | |
Aktenzeichen | Informationsschreiben, Einheitswertbescheid, Grundsteuerbescheid |
Lage des Grundstücks | Informationsschreiben, Kaufvertrag, Einheitswertbescheid, Grundsteuerbescheid |
Gemarkung / Flurstück | Informationsschreiben, zentrale Bodenrichtwertinformationssystem |
Fläche des Grundstücks | zentrale Bodenrichtwertinformationssystem, kostenpflichtiger Grundbuchauszug |
Bodenrichtwert | zentrale Bodenrichtwertinformationssystem, örtlicher Gutachterausschuss |
Anteil am Flurstück (bei Wohneigentum oder Teileigentum)* | Teilungserklärung, Kaufvertrag |
*Auch bei einem gemeinsamen Garagengrundstück kann vorkommen, dass die gesamte Anlage oder ein Teil davon (z. B. der Garagenvorplatz)
in Teileigentum aufgeteilt ist. Bitte tragen Sie in so einem Fall Ihren Anteil am betroffenen Flurstück in der Erklärung
ein.