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Zuständigkeiten des Finanzamts Lahr

Wir sind in unserem Bezirk für die Festsetzung und Erhebung folgender Steuern zuständig:

  • Einkommensteuer (einschl. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer)
  • Körperschaftsteuer
  • Kirchensteuern
  • Solidaritätszuschlag
  • Umsatzsteuer
  • Grunderwerbsteuer

Des Weiteren nehmen wir die folgenden Aufgaben wahr:

  • Außenprüfungsdienste
  • Einheitsbewertung (Grundvermögen)
  • Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge für die Gemeinden
  • Festsetzung der Grundsteuermessbeträge für die Gemeinden

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten ergeben sich u.a. aus der "Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung" in der jeweils gültigen Fassung. Auskünfte dazu erhalten Sie beim Finanzamt.

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