Privat veranlasste Umzugskosten sind als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG berücksichtigungsfähig. Voraussetzung für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ist, dass Sie die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers durch einen Bankbeleg nachweisen können.
Hinweis
Betrieblich/beruflich veranlasste Umzugskosten sind weiterhin als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzugsfähig (ggf. begrenzt auf einen Höchstbetrag).