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Ich habe mir von einem Hausmeisterservice ein Zimmer in meiner eigenen Wohnung neu streichen lassen. Der Hausmeisterservice hat mir 75 € für seine Arbeitsleistung und 50 € für die Farbe und das Material in Rechnung gestellt. Was kann ich geltend machen?

Sie können nur die 75 € für die Arbeitsleistung steuerlich geltend machen; die Aufwendungen für das Material sind nicht nach § 35a EStG begünstigt.

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