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Ist auch bei Schülern ein Lohnsteuerabzug vorzunehmen oder sind diese steuerbefreit?

Informationen zur steuerlichen Behandlung von Aushilfstätigkeiten von Schülerinnen, Schüler und Studierenden finden Sie im aktuellen Tipp.

Hinweis

Haben Sie noch weitere Fragen zur „Lohnsteuer“ oder zu den „Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)“, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder schauen Sie mal im Internet unter www.elster.de nach.

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