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Muss ich trotz eines Einspruchs die Steuerschuld zum Fälligkeitstag entrichten?

Ja, denn durch die Einlegung eines Einspruchs wird die Erhebung der Steuer nicht aufgehalten. Bestehen an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids aber ernstliche Zweifel oder hätte die Vollziehung des Steuerbescheids für Sie eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge, so können Sie die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Bescheids beantragen (§ 361 AO).

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